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Rund um die Immobilie Gewerbemietrecht

Für Miet- und Pachtverträge über Geschäftsräume gelten weder Kündigungsschutz noch Mietenspiegel – anders als bei der Wohnraummiete müssen sich die Vertragspartner weitgehend ohne gesetzliche Vorgaben über die Konditionen der Anmietung von Büros, Praxen, Ladenlokalen, Gaststätten oder Lagerräumen einigen.

Gerade im Konfliktfall kann der große Gestaltungsspielraum beim Abschluss solcher Mietverträge von entscheidender Bedeutung sein. Folgende Regelungen sollten vor der Vertragsunterzeichnung sorgfältig überprüft werden:

  • Laufzeit und Kündbarkeit des Mietverhältnisses
  • Verteilung der Instandhaltungspflichten
  • Mieterhöhungen und Umlage von Nebenkosten
  • Nutzungsänderung und Untermiete
  • Rückbaupflichten bei Vertragsende

Gerne übernehmen wir die Prüfung und Gestaltung Ihrer Verträge. Sollte es bereits zum Konflikt gekommen sein, lassen Sie sich nicht entmutigen: Wir analysieren den Mietvertrag sowie die Wirksamkeit der Klauseln und vertreten Ihre Interessen anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung.